Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen, d. h. die Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
Ihre Vorteile:
Sie bezahlen das Honorar in der Praxis entweder bar oder mit Bankomat. Danach reichen Sie die Originalhonorarnote mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten in der Regel bis zu 80 % des Kassentarifs (nicht 80 % des Betrages auf der Honorarnote!) refundiert.
Sollte im selben Quartal bereits ein Besuch beim HNO-Kassenarzt stattgefunden haben, erfolgt leider keine Rückerstattung durch die Krankenkasse.
Bei Zusatzversicherungen im ambulanten Bereich erfolgt in der Regel die Rückerstattung des gesamten Honorars.
Leistungen im Akupunktur- und Homöopathiebereich werden nur durch wenige Zusatzversicherungen abgedeckt.
Honorare können bar oder mittels Bankomat bezahlt werden.
NÖ Wahlärzte | www.wahlarzt.net |
NÖ Ärztekammer | www.arztnoe.at |
Österr. Gesellschaft für HNO Erkrankungen | www.hno.at |
Österr. Akuppunkturgesellschaft | www.akupunktur.at |
Österr. Gesellschaft für Homöopathie | www.homoeopathie.at |
Landesklinikum St. Pölten | www.stpoelten.lknoe.at |
pixart – studio für grafik und fotografie | www.pixart.cc |
Komponist Andreas Radovan | www.radovan.at |